KFZ Sachverständiger in Berlin

ADA Kfz Gutachter und Kfz Sachverständiger in Berlin und Brandenburg

Mudrastr. 29
12249 Berlin
Tel.:
03098405089 
Mobil:
01520 2524254 
FAX:
03098390627 
Web:
https://www.kfz-gutachter-ada.de/ 
Gutachtenarten:
Haftpflichtgutachten
Wertgutachten
Beweissicherungsgutachten
Gebrauchtwagengutachten
Oldtimerbewertung
Beschreibung | Tätigkeit

Herzlich willkommen auf den Seiten von KFZ-GUTACHTER-DIREKT.DE, Ihr erfahrener, kompetenter KFZ Gutachter in Berlin. Wir sind ein freies, unabhängiges KFZ Sachverständigenbüro in Berlin/ Lankwitz. Als KFZ Gutachter in Berlin bieten wir Ihnen ein breites Leistungsspektrum an:

  • Unfallgutachten und Schadengutachten aller Art
  • kostenfreie Beratung nach einem Verkehrsunfall und bei allen Fragen rund um das Thema Gutachten
  • unkomplizierter Vor-Ort-Service in Berlin und Brandenburg
  • Kooperationen mit diversen Instandsetzungsbetrieben und Firmen

Der Hauptbereich unserer Tätigkeit als KFZ Gutachter besteht in der Anfertigung von Schadens- bzw. Unfallgutachten! Sie als Geschädigter haben das Recht, sich bei einem unverschuldeten Autounfall im Haftpflichtschadenfall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl auszusuchen. Dieses Recht bleibt sogar bestehen, wenn die gegnerische Versicherung auch ein Gutachten in Auftrag gibt.

ENTSTEHEN mir Kosten?

Die Kosten der Gutachterrechnung des KFZ Gutachter für die Erstellung eines Gutachtens nach einem unverschuldeten Haftpflichtschadenfall hat die gegnerische Autoversicherung des Unfallverursachers zu tragen.

Siehe auch unter (§ 249 BGB). Durch die Beauftragung eines freien KFZ Gutachter entstehen Ihnen keinerlei Kosten nach einem unverschuldeten Autounfall.

Der KFZ Gutachter wird den Schaden feststellen und protokollieren und diese zur Beweissicherung im Gutachten festhalten. 

Sollte die Autoversicherung des Unfallgegners bereits einen Kfz-Sachverständigen beauftragt haben oder es wurde bereits ein Gutachten im Auftrag der Versicherung erstellt, so können Sie dieses als gegenstandslos betrachten und einen freien Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.

Bitte beachten Sie dass dieses nur im Haftpflichtschadenfall möglich ist.

Warum möchte der Kfz Gutachter/ Kfz-Sachverständiger von mir eine Abtretungserklärung, auch unter den Namen Abtrittserklärung bekannt, haben? Kann ich diese bedenkenlos unterschreiben?

Wie läuft eine Schadensabwicklung mit der gegnerischen Versicherung ab?

Die gegnerische Versicherung hat grundsätzlich die entstandenen Reparaturkosten in einem Haftpflichtschadenfall, die sich aus der Kalkulation des Kfz-Gutachters ergeben, auch zu übernehmen.

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug gegenüber der generischen Versicherung  fiktiv abrechnen zu lassen. Sollten Sie sich für die fiktive Abrechnung entscheiden, würden Sie die vorher von Kfz-Sachverständigen/Kfz-Gutachter ermittelten Reparaturkosten ohne die Mehrwertsteuer ausgezahlt bekommen.

Sehr WICHTIG bei einem Verkehrsunfall!

  • Kfz-Kennzeichen aller beteiligten Personen
  • Name und Anschrift aller beteiligten Personen (Ausweispapiere zeigen lassen)
  • Versicherungsscheinnummer und der Name der Versicherung
  • Namen und Anschrift  der Zeugen/ Mitinsassen, die den Verkehrsunfall gesehen haben
  • Ort und Zeitpunkt des Verkehrsunfalls
  • Um welche Automarke und Typ handelt es sich hier

Erteilen Sie keine voreiligen Aufträge! Denn ein seriöser Kfz Gutachter ist für den Geschädigten für eine kostenlose Erstberatung immer behilflich.


Bitte bedenken Sie, wenn Sie als Unfallgeschädigter beim Zentralruf der Autoversicherer anrufen und die Versicherungsdaten des Unfallgegners erfahren möchten, werden Sie in der Regel mit der gegnerischen Versicherung verbunden. Die dortigen Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen sind professionell geschult und werden alles dafür tun, damit ihr Arbeitsgeber (die generische Haftpflichtversicherung) sehr viel an Geld sparen kann. Ihr RECHTLICHER GEGNER wird Ihnen nichts schenken. Nicht umsonst ist das ganze Internet voller Berichte über Kürzungen der Versicherungen wie z.B. Versicherung kürzt Reparaturkosten, Rechnung, Kostenvoranschlag, Werkstattrechnung, Wiederbeschaffungswert, Verbringungskosten usw.

Ihr KFZ Gutachter in Berlin und Brandenburg


Aktionsradius des Sachverständigen