Komplexe Geschehnisse im Straßenverkehr, die zu einem Verkehrsunfall geführt haben, sind weitestgehend durch eine Unfallrekonstruktion nachvollziehbar. Je genauer die Parameter durch die Einmessung an der Unfallstelle, insbesondere die Sicherung der Unfallspuren, vorgenommen wurde, desto genauer können Rückschlüsse auf das Geschehene gezogen werden. Zu den Beweissicherungen an der Unfallstelle zählen die Sichtverhältnisse zum Zeitpunkt des Schadeneintritts (Nebel, tiefstehende Sonne, Dunkelheit, Regen), die Tageszeit (hier ist der Rückschluss auf die Verkehrsdichte möglich), Feststellung von Unfallzeugen, die Witterungsverhältnisse (Schnee, Regen, Trockenheit), Straßenbeschaffenheit (Gefälle, Steigung, seitliche Neigung, Asphalt, Schotter, Straßenschäden), örtliche Begebenheiten (Straßenverlauf, Kreuzungsbereich, parkende Fahrzeuge, Beschilderung, Lichtzeichenanlagen, Verkehrsinseln, Baustellen, Wanderbeschilderung), Einmessung von Unfallspuren (Vermessung von Bremsspuren, ABS Bremsspuren, Schleuderspuren, Einmessung von Splitterfeldern, Einmessung der Fahrzeugendstellungen), aussagekräftige Lichtbilder der Örtlichkeiten sowie Lichtbilder der beteiligten Fahrzeuge (im Besonderen der geschädigten Fahrzeugpartien) in der Übersicht sowie als Detailansicht.
Je umfangreicher und detailierter die Angaben vorhanden sind, um so genauer kann das Geschehen rekonstruiert werden. Die Rekonstruktion ist mittels Computerprogramm (z.B. Crash 2000) darstellbar. Unfallgeschehen, die sich in einem gesperrten Verkehrsraum befinden und daher nicht begangen werden können, werden auf Antrag durch die Polizei vorgenommen. Insbesondere Verkehrsunfälle auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Hierzu wird der Verkehrsabschnitt gesperrt um die Einmessungen vorzunehmen.