Unfallrekonstruktionen sollten nur von Kfz-Sachverständigen durchgeführt werden, die die Qualifikation und Weiterbildung in diesem Fachbereich erlangt haben. Die kleine Unfallrekonstruktion beinhaltet die Rekonstruktion einfacher Verkehrssituationen weniger Beteiligter, die zu einem Unfallgeschehen geführt haben.
Hierzu wird in der Regel maximal die Einmessung der Örtlichkeit, die Einbeziehung der beteiligten Fahrzeuge, Verkehrssituationen wie Lichtzeigeanlagen (Ampel), Vorfahrtssituationen, die Schilderung der Parteien sowie Zeugen einbezogen und daraus das Geschehen unmittelbar vor Schadeneintritt dargestellt. Nur wenn sich hieraus ein eindeutiger Sinnzusammenhang ergibt, ist die Beschränkung auf eine einfache Unfallrekonstruktion zulässig.