Wertgutachten werden in der Regel zur Feststellung des Wiederbeschaffungswertes oder der Wiederherstellungskosten (bei Oldtimern) erstattet. Bei Restaurierungsarbeiten von Oldtimern ist eine restaurierungsbegleitende Dokumentation durch den Sachverständigen sinnvoll, da hier durch unabhängige Beurteilung die Qualität der ausgeführten Restauration objektiv nachgewiesen werden kann. Hierdurch kann der Besitzer eines solches Fahrzeuges im Schadenfall sowie auch im Fall der Veräußerung bedeutenden Beweis dafür erbringen, mit welchem Wiederherstellungsaufwand sein Fahrzeug restauriert wurde und wodurch sich der entsprechende Preis rechtfertigt. Aufgrund der erheblichen Qualitätsunterschiede bei Restaurierungen in Bezug auf Originalität, nachhaltigen Korrosionsschutz, Lackvorbereitung sowie Lackierung ist ein objektiver Nachweis unterstützt durch eine entsprechende Lichtbilddokumentation sinnvoll und erforderlich.
Auch verlangen mehr und mehr die Versicherer von Oldtimerfahrzeugen einen fundierten Nachweis über den tatsächlichen Wert.
Auch bei moderneren Fahrzeugen, die aufwendig umgerüstet oder umgebaut wurden, lohnt sich ein derartiger Nachweis wenn eine vollumfängliche Rechnung für die ausgeführten Arbeiten aufgrund von Eigenleistungen nicht beigebracht werden könne. Im Falle des Totalverlustes durch Brand oder Diebstahl wäre der Besitzer gegenüber der Versicherung zum Wert seines Fahrzeuges nachweispflichtig. Dies kann er dann durch die Vorlage einer fundierten Wertschätzung durch den Sachverständigen erbringen.