Bei einem Gutachten muss klar erkennbar sein um welche Art von Gutachten es sich handelt. Nachfolgend werden einige Gutachtenarten exemplarisch erwähnt. Zum einem das Haftpflichtschadengutachten, das Vollkaskoschadengutachten, das Teilkaskoschadengutachten - darin unterscheidet man unter Brandschaden, Diebstahl oder Einbruchdiebstahlgutachten, Wildschaden und Glasschaden. Gutachten zur Wertermittlung, Beweissicherungsgutachten, Havarieschaden bzw. Transportschadengutachten und sonstige Gutachten.
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