Schadengutachten: Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellt der Sachverständige schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtssprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die so genannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen. Außerdem werden Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung sowie Reparatur und Wiederbeschaffungsdauer ermittelt.
Fahrzeugbewertung: Sie möchten den Wert eines Fahrzeuges wissen für Kauf, Verkauf oder für die Versicherung? Wir ermitteln den tatsächlichen Wert je nach Auftrag anhand vieler Faktoren wie z.B. Alter, Laufleistung, Zustand, Pflege, Abnutzung, etc.
(nach Classic-Analytics)
Marktwert, Wiederbeschaffungswert, Wiederherstellungswert – Worauf kommt es an ?
Noch immer wird im Bereich der Oldtimerbewertungen mit fantasievollen, aber rechtlich unbedeutenden Begriffen wie, Liebhaberwert, Verkaufswert oder Zeitwert jongliert. Dabei gibt es für die Schadenregulierung nur drei Werte, die wirklich zählen:
Marktwert
Wiederbeschaffungswert
Wiederherstellungswert