Wieso genügt der Kostenvoranschlag unter Umständen nicht für die Versicherungsmeldung?
Ein Kostenvoranschlag teilt der Versicherung lediglich die Reparaturkosten mit. Einige Informationen liegen nicht vor, obwohl diese die für eine vollständige Schadensregulierung relevant sind.
Das sind konkret:
Wenn lediglich die Reparaturkosten bekannt sind, entscheidet der Versicherer, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt oder nicht. Dieser versucht dann häufig den Restwert des Fahrzeuges höher anzusetzen als er eigentlich ist. Dadurch kann der Versicherer sich die Finanzierung eines neuen, gleichwertigen Wagens bei wirtschaftlichem Totalschaden sparen und muss nur für eine günstigere Reparatur aufkommen.
Geht es um Fragen nach Totalschaden und Restwert, müssen die Schäden am Fahrzeug jedoch in der Regel so groß sein, dass die gegnerische Versicherung auch einen professionellen Kfz-Gutachter bezahlen muss.