Wir helfen bei Haftpflichtschäden an Ihrem Kfz.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht Ihnen Tipps für das richtige Verhalten bei einem Verkehrsunfall mit auf den Weg zu geben.
Zu nächst gilt: Sind Sie in einem Unfall unverschuldet verwickelt, dann
haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen
um den Schaden zu bewerten.
Der von der Versicherung beauftragten Sachverständiger bewerten im Sinne der Versicherung und nicht des Geschädigten.
Sollte die Versicherung schon einen Gutachter beauftragt haben, gilt
auch dann das Recht der freien Wahl. Die Kosten trägt die Versicherung
des Unfallverursachers außer bei Schäden unter 700€ (Bagatelle) steht
Ihnen kein Gutachter zur Verfügung.
Sie müssen noch nicht einmal
Ihre eigene Rechtschutzversicherung einschalten denn auch die
Anwaltskosten die ggf. entstehen können, müssen von der gegnerischen
Versicherung getragen werden.
Beachten Sie, dass Sie nur bei einer
vollständigen Beweisführung über schadensumfang und –höhe
Ersatzansprüche gelten machen können. Zudem können nur so alle Schäden
am Fahrzeug beseitigt werden. Zusätzlich dazu können Sie bei einem
möglichen Streitfall unser Gutachten einsetzten.
Denn nicht selten weigert sich der eigentlicher Verursacher, die Reparaturkosten zu begleichen und weist alle Schuld von sich.
Ein weiterer Punkt ist es, dass die anschließende Reparatur Ihres
Fahrzeuges dazu führen kann, dass Ihnen ein Mietwagen oder ein Taxi
bereit gestellt werden muss um Sie beispielweise zum Arbeitsplatz
zubringen. Ist Ihr Fahrzeug junger als 5 Jahre kann aus dem Unfall auch
eine Wertminderung gelten gemacht werden, auf das Sie im Schadensfall
Anspruch haben. Sie müssen schließlich beim Verkauf des Fahrzeuges den
Schaden mit angeben.
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