KFZ Sachverständiger in Overath

Kfz-Gutachter-Müller

Schöne Feder 6
51491 Overath
Tel.:
02206 9329100 
Mobil:
+4915221650443 
FAX:
 
Web:
www.kfz-gutachter-mueller.de 
Gutachtenarten:
Haftpflichtgutachten
Wertgutachten
Beweissicherungsgutachten
Gebrauchtwagengutachten
Oldtimerbewertung
Beschreibung | Tätigkeit

Sie haben Rechte! Lassen Sie sich diese nicht nehmen! Rufen Sie Kfz-Gutachter-Müller!Hotline: 02241-9119922Kfz-Gutachter-Müller kommt zu ihnen, Ihrer Arbeitsstelle, zum Abschleppdienst oder der Werkstatt ihres vertrauens. Sankt Augustin, Troisdorf, Hennef, Siegburg, Bonn, Köln, Porz, Overath, Bergisch Gladbach, Bensberg, Engelskirchen, Eitorf u.s.w.Selbstverständlich besichtige ich ihr Fahrzeug auch bei der Werkstatt ihres Vertrauens, beim Abschleppdienst oder auch bei Ihnen zu Hause in Sankt Augustin, Troisdorf, Hennef, Siegburg, Bonn, Bonn Beuel, Köln, Frechen, Erftstatt, Brühl, Hangelar, Porz, Eitorf, Bad Godesberg, Altenkirchen, Kircheib, Neuwied, Königswinter, Overath, Bensberg, Bergisch Gladbach usw.Sie haben einen Unfall mit Ihrem Fahrzeug gehabt, jetzt heißt es Ruhe bewahren und überlegt handeln!Haben Sie Mitschuld an dem Unfall oder sind Sie Geschädigter?Ich kann Ihnen weiterhelfen.Wenn Sie keine Schuld an dem Unfallereignis haben MUSS die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für das Gutachten ihres Fahrzeugs tragen. Auch die Kosten für einen Rechtsbeistand MUSS die Versicherung des Unfallgegners begleichen, das ist gesetzlich geregelt, lassen sie sich nichts anderes erzählen.  Selbst bei einer Teilschuld ist es sehr wichtig, den Schadensumfang an Ihrem Kraftfahrzeug genau zu bestimmen, da hier eine Schadenquote von z.B. 70/30 bedeutet das sie 70% aller afallenden Kosten aus dem Ereigniss erstattet bekommen.Ich helfe Ihnen dabei und fertige ein professionelles Schadensgutachten nach IfS- Richtlinien an.Mit diesem Gutachten können Sie Ihre Rechte durchsetzen, selbst wenn Sie Ihre Ansprüche vor Gericht geltend machen müssen.Mein Tipp!Machen Sie noch am Unfallort Fotos von der Örtlichkeit, von den Beschädigungen Ihres Fahrzeugs und dem Schaden an dem Fahrzeug des/der anderen Unfallbeteiligten, z.B. mit einer Einwegkamera oder dem Fotohandy.

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