KFZ Sachverständiger in Siegburg

KFZ-Sachverständigenbüro Sicken

Auf dem Kellersberg 20
53721 Siegburg
Tel.:
022429016169 
Mobil:
015146739883 
FAX:
 
Web:
www.kfz-sv-sicken.de 
Gutachtenarten:
Haftpflichtgutachten
Wertgutachten
Beweissicherungsgutachten
Gebrauchtwagengutachten
Oldtimerbewertung
Beschreibung | Tätigkeit

Das Gutachten

Bei einem unverschuldeten Unfall steht es dem Geschädigten grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen damit ein Schadengutachten erstellt werden kann. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Es sei denn, es handelt sich um einen Bagatellschaden (Schadenhöhe niedriger als ca. 700 Euro). Fragen Sie mich, ich gebe Ihnen kostenlos und unverbindlich Auskunft über die Erstattungsfähigkeit und Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens.

Wir sind für Sie da!

Lassen Sie sich nicht Ihre Rechte nehmen. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt hat keinerlei Beweiskraft. Es existieren keine Fotos und es werden keinerlei Aussagen über eine Wertminderung Ihres Fahrzeuges gemacht. Ausfallzeiten werden ebenso wenig beziffert wie Wiederbeschaffungswert, oder Restwert. Wollen Sie dies alles dem Versicherer Ihres Unfallgegners überlassen?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter!


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