Die Schadenabwicklung sollten Sie als Geschädigter nicht aus der Hand geben
Nach einem unverschuldeten Unfall ist man oft hilflos, denn ein solches Ereignis erlebt man nicht alle Tage.
Oft glaubt man, dass mit einem Anruf bei der gegnerischen Versicherung alles Erforderliche getan ist und auch die Polizei rät oftmals dazu.
Dieser Rat ist jedoch in aller Regel grottenfalsch.
Richtig ist die Verpflichtung, den Unfall seiner eigenen Versicherung mitzuteilen.
Der Geschädigte sollte die Daten des Gegners, Kennzeichen und eventuelle Zeugen notieren
und, wenn möglich, Bilder der Unfallstelle für eine spätere Rekonstruktion machen.
Bei einem unverschuldeten Schaden stehen den Geschädigten einige Rechte zu.
Er hat einen Anspruch auf anwaltliche Hilfe, denn diese Kosten sind auch von der verursachenden Seite zu tragen.
Noch viel wichtiger ist jedoch die Schadenhöhe korrekt und ohne Beeinflussung
festzustellen. Hier besteht genauso das Recht, einen neutralen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl zur Erstellung einer Schadenkalkulation und zur Beweissicherung zu beauftragen.
Ausnahme hiervon ist die so genannte Bagatellschadengrenze in Höhe von ca. 750 Euro.
Bei den heutigen modernen Fahrzeugkonstruktionen wird diese Grenze jedoch schnell überschritten und nicht jeder Schaden ist für den technischen Laien vollumfänglich erkennbar als Bagatelle. Gerade „im verborgenen“ lauern oftmals Risiken einer nicht erkannten Beschädigung von Bauteilen.
Auch hinsichtlich der Bestimmung von Restwert, Wiederbeschaffungswert und vor allem der merkantilen Wertminderung ist zum Beispiel ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt nicht geeignet, den Schaden zu definieren.
Weitere Fallstricke lauern bei einem späteren Wiederverkauf, wenn kein Gutachten erstellt wurde, denn eine Reparaturrechnung allein belegt noch nicht den Schadenumfang.
Nutzen Sie ihre Rechte.
Vertrauen Sie auf neutrale Hilfe.
Verschenken Sie nicht das ihnen zustehende Geld.
Oder gehen Sie bei Zahnschmerzen zum Hausarzt?
Genau deshalb stehen Ihnen auch im Schadenfall die Fachleute mit ihrem Wissen zur Seite.
Deshalb im Schadenfall zur zeitnahen Terminabsprache anrufen:
04109-554 749 oder 0171-385 1250
Ihr neutraler Kfz-Sachverständiger
Josef Röck